Kosten


Leistungen werden nach Zeitaufwand verrechnet.

Normalerweise rechne ich über die Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung)
nach dem Anordnungsmodell ab.

Dazu benötige ich eine ärztliche Anordnung,
welche von Ihrem Arzt (bspw. Hausarzt) ausgestellt werden kann.


Es besteht zudem die Möglichkeit, dass Sie die Kosten selbst übernehmen
oder mit Ihrer Krankenkassen-Zusatzversicherung eine mögliche Kostenbeteiligung klären.

In diesen beiden Fällen verrechne ich eine Sitzung
à 60 Minuten plus zusätzlich 10 Minuten Vor- und Nachbereitung mit 161.-